Keine Angst vor Killerspielen

Die JuliA lehnt die von der Bundesregierung geplante Neuordnung der aktuellen
Bestimmungen zum Jugendmedienschutz ab.


Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine „Evaluation“
folgender Fragestellungen vor:


„Regulierte Selbstkontrolle“
Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/ Alterskennzeichnung von
Computerspielen
Verbot von „Killerspielen“


Zielrichtung dieser Überprüfung ist eine Verschärfung der bestehenden
Regelungen. Das größte Augenmerk der Befürworter einer solchen Verschärfung
liegt dabei auf einem implizierten Zusammenhang zwischen Gewaltdarstellung in
elektronischen Medien –insbesondere elektronischen Spielen – und
Gewaltanwendung in der Realität. Aber auch die Darstellung von sexuellen
Inhalten, Drogenkonsum, Diskriminierung und vulgärer Sprache wird zum Teil zur
Begründung herangezogen.


Die JuliA stellt sich aus folgenden Gründen entschieden gegen diese Vorstellung
und die damit verbundenen möglichen gesetzlichen Neuregelungen:


1.1
Überspitzte oder verzerrte Wirklichkeitsdarstellungen sind Teil eines
Lernprozesses bei dem die Kategorisierung, Bewertung und die Entwicklung von
Alternativen erlangt wird. Viele dieser Darstellungen sind als gesellschaftliche
Realität als Konsequenz und nicht als Ursache zu betrachten. Die
Auseinandersetzung mit unmenschlichen Charakteren und Handlungsmustern
sind ein integraler Bestandteil bei der Schaffung eines ethischen Bewusstseins.
Konfrontation – nicht Isolation – sichert eine dahingehende Sensibilisierung und
einen Erfahrungsgewinn für Jugendliche.


1.2
Beobachtete oder erlebte Handlungsoptionen in elektronischen Medien können
als vorbereitendes Training für Verhalten in realen Situationen dienen, indem sie
z. B. dabei helfen, Motive, Verhaltensweisen und Bewertungen von potenziell
gefährlichen Menschen und Situationen genauer abzuschätzen.

1.3
Die Verlagerung aggressiver Verhaltensmuster in Fantasiewelten dient oftmals
zum Abbau realer Aggressionsbereitschaft.


2.1
Es existiert derzeit weder eine breite wissenschaftliche Basis oder ein Konsens
der einen Zusammenhang von Gewalt oder andere Medien belegt. Viele Studien
die einen Zusammenhang suggerieren wurden wegen methodischen Fehlern
angegriffen und können keine tatsächliche Kausalität nachweisen.
Einzig, dass elektronische Medien einer von vielen – anderen, unmittelbar
unterlegenen – Risikofaktoren sein können, gilt als gesichert. Eine darüber
hinausgehende Beziehung konnte keine einzige Studie nachweisen.
Ein weiterer Handlungsbedarf oder Handlungsempfehlung für den Gesetzgeber
lässt sich aus der Forschung daher nicht ableiten.


3.1
Die Verantwortung der Erziehungsberechtigten wird weiter eingeschränkt. Nur
eine Auseinandersetzung und Überwachung der elektronischen Medien die ihre
Kinder konsumieren kann effektiven Schutz leisten. Gesetzliche Maßnahmen
können und dürfen diese Tatsache nur stützen.


3.2
Nur 5 % der erscheinenden elektronischen Spiele verfügen tatsächlich über eine
Altersfreigabe von 18 Jahren. Begriffe wie „Killerspiele“ und „Killervideos“ sind in
nahezu allen Fällen ein extrem verkürztes, verzerrtes Bild von elektronischen
Medien und ihren Konsumenten. Gerade im Vergleich zu anderen Medien und
Betätigungen und ihren Konsumenten. Gerade im Vergleich zu anderen Medien
und Betätigungen findet hier eine undifferenzierte Dämonisierung statt.


3.3
Erwachsene und geistig reife Konsumenten von elektronischen Medien werden
durch die Konsequenzen einer restriktiven Politik unverhältnismäßig
diskriminiert. Das Durchschnittsalter von Konsumenten elektronischer Spiele ist
im Trend steigend. Die größte Gruppe ist bereits über 18 Jahre alt.


4.1
Der derzeitige gesetzliche Rahmen ist ausreichend. Elektronischen Medien mit
ausgeprägten z. B. Gewalt- oder Sexualdarstellungen dürfen gemäß ihrer
Altersfreigabe nicht an Minderjährige verkauft werden. Die bestehenden
Systeme zur Alterskennzeichnung wie FSK, USK und PEGI, die deutlich auf jeder
Verpackung von elektronischen Medien angebracht sind, geben
Erziehungsberechtigten deutlich Hinweise auf die Eignung für ihre Kinder.

Beschlossen am 14.12.2005

Rahmenbedingungen für Studiengebühren schaffen

Die Einführung von Studiengebühren ist in Zukunft nicht mehr auszuschließen.
Wir als Junge Liberale halten die finanzielle Beteiligung der Studierenden an den
Kosten ihre Ausbildung aber auch für richtig und wichtig. Vor der Einführung von
Studiengebühren müssen aber entsprechende Rahmenbedingungen für einen
chancengerechten Hochschulzugang und für mehr Wettbewerb zwischen den
Hochschulen geschaffen werden.


Studiengebühren enthalten- richtig gestaltet – eine Chance, um die Situation an
den Universitäten deutlich zu verbessern. Durch zusätzliche Beiträge der
Studenten kann sich die finanzielle Ausstattung der Hochschulen im Freistaat
Sachsen verbessern. Außerdem bekommen die Studenten mehr Einfluss auf die
Entscheidungen innerhalb der Universität. Als Mitfinanzierer der Universität
haben sie mehr Gewicht, als je durch formale Regeln zur studentischen
Mitbestimmung erreichbar wäre. Ein solches Verhältnis zwischen Student und
Hochschule muss dann einklagbare Rechte der Studenten und Regressansprüche
bei mangelhafter Leistung beinhalten.


Auch nach der Einführung muss das Hochschulstudium aber weiterhin für
Menschen aus allen Bevölkerungsschichten möglich sein; niemand darf aufgrund
seiner sozialen Herkunft von einem Studium ausgeschlossen werden. Zu den
Rahmenbedingungen für einen chancengerechten Hochschulzugang gehören die
Reform des BAföG, der Ausbau des Stipendiensystems und die Schaffung eines
Darlehensystems zur Finanzierung der Studiengebühren.


Bereits heute stehen in Randbereichen des Hochschulwesens verschiedene
Finanzierungswege zur Verfügung – von nachgelagerten Gebühren über
Bildungsdarlehen und Ausbildungsversicherungen bis hin zu Teil- und
Vollstipendien. Diese Möglichkeiten müssen aber- ggf. durch staatliche
Förderung – deutlich ausgeweitet werden, wenn Studiengebühren erhoben
werden sollen. Dabei soll nicht ein einzelnes allgemeingültiges Modell
vorgegeben werden. Nur durch eine Vielfalt unterschiedliche
Finanzierungsvarianten können die individuellen Lebenssituationen jedes
Studenten optimal berücksichtigt werden.


Die Erhebung von Studiengebühren kann jedoch nur dann den Studenten helfen,
ihre Interessen mit mehr Gewicht einzubringen, wenn die Hochschulen die
Möglichkeit erhalten, ihre Lehrbedingungen selbst zu gestalten. Nur wenn das
staatliche Umfeld funktionierenden Wettbewerb um wissenschaftliche und
didaktische Höchstleistung ermöglicht, machen Gebühren Sinn. Deshalb ist eine
wesentliche Voraussetzung, dass die Bildungseinrichtungen mehr
Eigenständigkeit und finanzielle Freiräume erhalten. Studiengebühren müssen
dabei ausschließlich den Hochschulen zugutekommen. Die Höhe der Gebühren
wird dann nicht staatlicherseits vorgegeben, sondern kann von den Hochschulen
in eigener Verantwortung festgelegt werden. Die Finanzierung von staatlicher
Seite muss in der derzeitigen Höhe gewährleistet bleiben.

Beschlossen am 14.12.2005

Kinderlärm

Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Zu ihrer Entwicklung gehört natürlich
Spiel- und Bewegungstrieb, der nun mal Lärm verursacht. Ein kinderfreundliches
Umfeld toleriert das selbstverständlich.


Leider werden jedoch immer wieder Gerichte mit der Entscheidung beauftragt,
ob Kinderlärm zur Mietminderung für Mitbewohner oder gar zur Kündigung des
Mietvertrages für die Familie der kleinen Störenfriede führen soll.


In einem Staat der Kinder sehr nötig hat, fordert die JuliA Dresden, dass
Kinderlärm weder Mietminderungs-, noch Entschädigungs-, noch gar
Kündigungsgrund sein soll.

Beschlossen am 29.06.2005

Ausstellung vom Waffenbesitzkarten

Die Jungen Liberalen sprechen sich für eine strengere Regelung zur Ausstellung
und Verlängerung von Waffenbesitzkarten aus. Die Überprüfung der Eignung und
Zuverlässigkeit von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis hat mindestens
einmal jährlich von der zuständigen Behörde stattzufinden. Die Jungen Liberalen
setzen sich für eine grundlegende Überarbeitung des Waffengesetzes ein. Es gilt
zu überprüfen, inwiefern überhaupt die Notwendigkeit besteht, Privatpersonen
eine Erlaubnis zu erteilen, Waffen zum Sport und Spiel in ihren Wohnräumen zu
verwahren.

Beschlossen am 29.06.2005

Ja zur Waldschlößchenbrücke

Nach über 10 Jahren anhaltenden Diskussion und Planungen haben es am 27. Februar 2005 die Dresdner Bürger selbst in der Hand genommen, abschließend über den Bau der Waldschlößchenbrücke zu bestimmen. Als Jungliberale Aktion Dresden (JuliA- Dresden) sprechen wir uns für den Bau der Waldschlößchenbrücke aus. Wir rufen alle Dresdnerinnen und Dresdner dazu auf, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Als Jungliberale Aktion Dresden wollen wir die Befürworter der Waldschlößchenbrücke im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv unterstützen, damit viele Bürgerinnen und Bürger von Dresden für den Bau der Brücke stimmen.

Beschlossen am 15.12.2004

Müllentsorgung, preiswert, ökologisch, einfach!

Einführung

Umweltpolitik ist nur dann wirksam, wenn sie nicht nur ökologische Effekte erzielt, sondern zugleich auch wirtschaftlich und bürgerfreundlich ist! Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Müllentsorgung in Dresden und darüber hinaus zu organisieren.

Feststellung

Das derzeitige System der Mülltrennung hat zwar ökologische Fortschritte gebracht, ist aber teuer und verursacht unnötigen Aufwand. Der durch die Bürger vorsortierte Müll muss nochmals per Hand getrennt werden. Die Verwertung der Schlacke, die in Müllverbrennungsanlagen entsteht, ist weiter problematisch.

Lösung

Der Stand der Technik erfordert zumindest in Dresden keine Mülltrennung mehr. Durch die mechanisch-biologischen Müllverwertungsanlagen in Dresden kann sämtlicher Abfall in der Anlage getrennt und umweltfreundlich entsorgt bzw. weiterverwendet werden. Dadurch kann Aufwand in Form des Wegfalls von Mülltrennung per Hand und unterschiedliche Abfallbehältern verringert werden. Sämtlicher bis jetzt im Hausmüll und der gelben Tonne anfallender Abfall könnte in einer Mülltonne entsorgt werden. Der Wegfall der giftigen Schlacke bei der Müllverbrennung sorgt für eine noch umweltfreundlichere Müllentsorgung. Im Ergebnis ist dieses Verfahren mit wenig Aufwand bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung verbunden. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist die Änderung des rechtlichen Rahmens vom Dualen System Deutschland zu überprüfen und ggf. so zu ändern, dass das o.g. Verfahren rechtlich anzuwenden ist.

Beschlossen am 09.04.2003

Personalstellen statt Kita- Plätze streichen

Die JuliA Dresden kritisiert die Sparpläne von OB Roßberg im Bereich der Kinderbetreuung und Schule.

Wer den Ansprüchen von Gewerkschaften und Personalrat für einen unvertretbar langsamen Personalabbau eher nachgibt als den Interessen der Kinder und deren Eltern findet nicht die Unterstützung der Jungliberalen Aktion Dresden. Durch die Kürzungen gefährdet Roßberg die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Väter und Mütter die ihre Kinder dadurch nicht in Kinderkrippen schicken können, gefährden den eigenen Arbeitsplatz bzw. die Chancen auf einen Neuen. Ziel einer wirksamen Sozialpolitik ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht die Verhinderung der Arbeitsaufnahme. Mit Einsparungen bei Bildung spart man nicht zuletzt an der Zukunft des Standortes Dresden.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert den Oberbürgermeister von Dresden auf, die Sparpläne im Bereich der Kinderbetreuung und Schule zurückzunehmen. Gleichzeitig ist ein schneller Personalabbau innerhalb der Verwaltung unabwendbar. Um von externen Entscheidungen im Bereich des Tarifvertrages unabhängig sein zu können, muss die Stadt Dresden aus dem Geltungsbereich des BAT- O austreten und einen neuen flexibleren Haustarifvertrag aushandeln. Am Beispiel Dresden zeigt sich, dass ein aus dem Lot gekommenes Sozialsystem mit überzogenem Kündigungsschutz und zu hohen Sozialabgaben letztendlich sozial schädlich ist. Mit flexibleren Regelungen und ohne die enormen Kosten der Stadt Dresden im Bereich der Sozialabgaben wäre die Lage der Landeshauptstadt deutlich besser. Nicht zuletzt kritisiert die Jungliberale Aktion Dresden die kommunenfeindliche Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene, welche eigene Wohltaten und unerledigte Sparmaßnahmen auf die Kommunen abwälzen.

Es muss vielmehr dem Grundsatz genüge getan werden, dass der der zahlt auch das Recht haben soll zu entscheiden, was er bezahlt oder wie er ggf. die Einnahmen beschafft. Dem Konnexitätsgrundsatz des Grundgesetzes muss mehr Beachtung geschenkt werden. Das Recht auf Selbstverwaltung nach Art. 28 Grundgesetz muss durch bessere Finanzierungsmöglichkeiten auf Seiten der Kommune endlich mit Leben gefüllt werden.

Eine evtl. Verfassungsklage der Stadt Dresden gegen den Bund oder das Land Sachsen würde die Jungliberale Aktion unterstützen.

Beschlossen am 16.10.2002