Zeitenwende durchziehen – Beteiligung an Coalitions of the Willing ermöglichen

Wir Dresdner Jungliberalen fordern eine Änderung der Grundgesetzartikel 24 und 87a. Ziel dieser Überarbeitung soll der Aufbruch verfassungsrechtlicher Beschränkungen für den internationalen Einsatz der Bundeswehr sein. So sollen Einsätze im Rahmen sogenannter Coalitions of the Willing ermöglicht werden, bei denen die Bundeswehr lageabhängig mit verschiedenen internationalen Partnern kooperiert, ohne dass diese sich zwingend in einem System kollektiver Sicherheit befinden beziehungsweise von einem solchen mandatiert werden müssen. Mit der Grundgesetzänderung wollen wir einer komplexeren und instabileren Weltordnung Rechnung tragen und die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland erhöhen. Explizit möchten wir hervorheben, dass das Primat des Völkerrechts auch für jeden von der Grundgesetzänderung ermöglichten militärischen Einsatz zu gelten hat. Dem soll im veränderten Gesetzestext unbedingt Rechnung getragen werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Unfallfrei auf zwei Rädern – Radwege, aber sicher

Radwegekonzept umsetzen – Unfallhäufungsstellen beseitigen

Laut einer Studie des ADFC ist Dresden die Stadt zwischen 450k und 650k Einwohnern in Deutschland, in der die meisten Fahrradunfälle mit Schwerverletzten passieren (zw.2019-2021: 530, vgl. Bremen (Platz 2): 341). Auch die Polizei sieht nach der Unfallstatistik von April 2023 hier Handlungsbedarf. Ursachen bestehen unter anderem in Kreuzungen, vor denen Radwege enden und sich der Radverkehr in den Gesamtverkehr einfädelt, weiterhin große Kurvenradien und entsprechend schnelle Abbiegegeschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs, durch die Radfahrer übersehen werden können, z.B. an den Rampen zur Waldschlösschenbrücke. Weiterhin waren bis Mitte 2023 nur ca. 20% der 450 im Radwegekonzept zur Verbesserung vorgesehenen Stellen umgebaut. Die Stadt kommt der gesetzlichen Verpflichtung der Beseitigung von Unfallhäufungsstellen innerhalb eines Jahres in vielen Fällen nicht nach. Wir sind offen für eine Personalaufstockung von Radverkehrsplanern im Dresdener Tiefbauamt, diese Stellen sollen auch für Architekten ausgeschrieben werden.

Radverkehr in Dresden muss sicher sein. Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die konsequente radfreundliche Gestaltung von Kreuzungen – d.h. bei einer
zugelassenen Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h ohne parallel verlaufenden
Verkehrsweg explizit für Radfahrer standardmäßig die getrennte durchgehende Führung von hinreichend breiten Radwegen ohne Einfädeln sofern baulich möglich. Ebenso fordern wir den konsequent schnellen Umbau von Unfallhäufungsstellen nach diesem Prinzip und die bauliche Umsetzung des Radwegekonzepts; Verzögerungen dieser Maßnahmen und eine Priorisierung des Kfz-Verkehrs, die Leib und Leben aufs Spiel setzt, lehnen wir ab. Wo Umbau und Neugestaltung der Unfallhäufungsstelle nicht sofort möglich ist, wollen wir als Sofortmaßnahme die entsprechenden Kreuzungen mit strengeren Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30-Zone) sowie die Unfallschwerpunkte mit großen gut sichtbaren Achtung Radverkehr-Schildern ausstatten (ggf. auf neongelbem Hintergrund, vgl. Falschfahrer-Warnzeichen nach bayrischem Vorbild). Eine Ausweitung der Fahrradstraßen in Dresden begrüßen wir.

Mit Sicherheit durch den Winter – Straßenräumung anpassen

Schnee- und Eisglätte ist besonders für Radfahrer in Dresden ein Problem. Viele Fahrradwege auch an Hauptverkehrsadern werden nur unzureichend geräumt, Räumfahrzeuge schieben mit ihren Schilden den Schnee von der Fahrbahn auf den Radschutzweg, Anwohner schaufeln Schnee dorthin – dabei sind gerade Zweiräder stärker als vierrädrige Fahrzeuge von widrigen Untergrundbedingungen besonders beeinträchtigt. Deswegen fordert die Jungliberale Aktion Dresden, dass Radwege stets äquivalent zur Qualität der Fahrspuren des motorisierten Verkehrs an der jeweiligen Straße zu beräumen sind. Dies schließt insbesondere den breiten Einsatz von Streusalz auf Fahrradstraßen, Radwegen und Radschutzwegen ein – auch dann, wenn Radwege oberhalb des Bordsteins oder sonstig von der asphaltierten Kfz-Fahrspur abgetrennt geführt werden. Weiterhin fordern wir, dass bei auf und an Fußwegen geführten Radwegen die Räumpflicht der Anlieger auch explizit den Radweg umfasst und dieser insbesondere nicht als Schneeablagefläche verwendet werden darf. Entsprechende Kontrollen sind einzurichten. Nötige Räumfahrzeuge für Radwege oder eventuelle Umbauten an bestehenden Fahrzeugen zur Salzausbringung auf den Radweg sind zu beschaffen.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

School Cool: Poppige Power für die Aufklärung!

Wir setzen uns vehement für eine Neugestaltung der schulischen Sexualerziehung im Rahmen unserer liberalen Vision „Sexualerziehung in Freiheit und Vielfalt“ ein. Die liberale Grundhaltung, die auf individueller Freiheit und der Anerkennung von Vielfalt basiert, muss sich auch im Lehrplan widerspiegeln. Wir schlagen vor, den Lehrplan um eine inklusive Sexualerziehung zu erweitern, die die verschiedenen Lebensweisen und sexuellen Identitäten in unserer Gesellschaft umfassend berücksichtigt. Diverse Lebensentwürfe sollen in allen Fächern entsprechend präsent sein. Dies nicht nur als Akt der Anerkennung, sondern als Beitrag zu einem respektvollen Umfeld, das die individuelle Vielfalt der Schülerschaft würdigt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betonung der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung. Wir fordern die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, bewusste und selbstbestimmte Entscheidungen im Bereich der Sexualität zu treffen. Diese Stärkung der Eigenverantwortung entspricht unseren liberalen Grundsätzen. Darüber hinaus schlagen wir vor, Kommunikationstrainings in den Lehrplan zu integrieren. Diese sollen dazu beitragen, respektvolle und wertschätzende Gespräche über sexuelle Themen zu fördern. Unser Ziel ist es, Einvernehmlichkeit, gegenseitigen Respekt und klare Kommunikation in Beziehungen in den Vordergrund zu stellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Maßnahmen nicht nur zu einer zeitgemäßen und inklusiven Aufklärung beitragen, sondern auch die liberalen Werte von Freiheit, Selbstbestimmung und Respekt vor Vielfalt in unserer Bildungslandschaft stärken.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Klarer Rechtsrahmen für unendliche Weiten

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert in Anbetracht einer stark zugenommenen Zahl von Satelliten ein deutsches Weltraumgesetz. Dieses Weltraumgesetz soll die Nutzung des Weltraums durch erdumrundende Satelliten regeln, welche bisher international schwach geregelt ist und deren Regeln bisher kaum durchgesetzt werden. Nach dem Vorbild Österreichs soll die Bundesrepublik Deutschland den Betrieb von deutschen Satelliten einem locker gefassten Rechtsrahmen unterlegen. Zweck hiervon sind klar definierte Pflichten für Betreiber von Satelliten, um mögliche Schäden im Orbit nach dem Verursacherprinzip versichern zu können, da ansonsten die Bundesrepublik Deutschland nach dem völkerrechtlich bindenden Weltraumvertrag unbegrenzt haftbar gemacht werden kann.

1. Zuständigkeit:

Das Bundesverkehrsministerium soll hierfür eine Stelle einrichten, die ein zentrales Register über alle deutschen Satelliten führt, Satelliten zulässt und die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen prüft und durchsetzt.

2. Vorrangrechte und Meldewege:

Betreiber von Satelliten müssen für ihre Satelliten Operateure stellen, die täglich und innerhalb von 12 Stunden ihre Satelliten ansteuern können. Dem Bundesverkehrsministerium sind diese Erreichbarkeiten zu melden und allen Betreibern von deutschen Satelliten zugänglich zu machen. Betreiber von Satelliten verhandeln Ausweichmanöver untereinander und selbstständig, für grob fahrlässige Kollisionen aufgrund scheiternder Vereinbarungen ist die Schuldfrage und entsprechende Schadenersatzansprüche sowie die Koste zur Entfernung von Trümmern auf dem Rechtsweg zu klären. Strategische Satelliten von Bundeswehr und Nachrichtendiensten können sich auf eine rechtliche Vorrangstellung berufen, nach der sie eigene Ausweichmanöver vermeiden dürfen, um mit Treibstoffeinsparungen ihre Nutzungsdauer zu erhöhen. Trotzdem sind deren Betreiber verpflichtet Verhandlungen zu führen.

3. Markteintritt:

Die staatlich gesetzten Hürden Satelliten von deutschem Boden aus zu betreiben sollen so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig sein. Das Bundesverkehrsministerium soll bei der Zulassung von Satelliten Möglichkeiten eröffnen und Markteintritte unterstützen. Darüber hinaus müssen einwandfrei geführte und regelkonforme Satelliten bei Schadensfällen auch zumindest in Teilen staatlich abgesichert sein, damit der Staat ein Interesse hat, die Nutzung deutscher Satelliten hinreichend zu regulieren, um das Risiko von Schäden niedrig zu halten, gleichzeitig aber auch finanzschwache Betreiber von Satelliten, etwa Forschungseinrichtigungen und Start-ups, eine Chance zu geben, Satelliten zu betreiben, ohne dabei hohe Versicherungssummen zu zahlen. Gerade Start-ups und Forschungseinrichtigungen sollen bei ihrem Weg ins All nicht gebremst werden, weswegen der operative Betrieb von Satelliten nicht zwangsläufig vom Inhaber (etwa eine Universität oder ein Unternehmen) durchgeführt werden muss.

4. Ausblick

Deutschland ist mit seinen 131 Satelliten ein Player im Weltraum, vor allem mit seiner hochspezialisierten Industrie, die Teil der Payloads der Weltraumprojekte vieler Nationen ist. Die Abhängigkeiten, die wir aufgrund weltraumgestützter Dienste haben, aber auch die Möglichkeiten, die sich dank ihnen erschlossen haben, sind in unserer jetzigen Welt nicht mehr wegzudenken. Ein Verlust dieser Fähigkeiten würde die Menschheit unabhängig von Ideologie, Kultur oder Ethnie ein Jahrhundert zurückwerfen – Sicherheit von weltraumgestützten Diensten ist eine strategische Pflicht. Die Bundesrepublik Deutschland, als Forschungs- und Weltraumnation, soll hier als Pionier vorangehen und zeigen, wie man die Nutzung des Alls ordnen kann, um den Anstoß für ein globales Weltraumrecht zu geben. Deutschland soll sich in internationalen Bündnissen wie der NATO sowie in der Europäischen Union für die Einrichtung internationaler Institutionen für „Space Safety“ und einen international gültigen Regelkatalog zur gemeinsamen Nutzung von erdnahen Orbits einsetzen. Das Damoklesschwert, dass fahrlässige Fehler in eine Kettenreaktion (Kessler-Effekt) münden, ist zu gefährlich, um unser Tor zum Weltraum zu riskieren. Die Sicherheit in Orbits ist zu wichtig, um nicht zumindest auf nationaler Ebene einen kleinen Wurf zu wagen. Die Möglichkeit, unsere Erde zu verlassen, soll als Menschheitsaufgabe verstanden werden und mit allen Staaten dieser Erde in einem Regelrahmen vereinbart werden – das sind wir den kommenden Generationen schuldig.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

I like to move it – App-basierten Mietwagenverkehr flächendeckend ermöglichen

Individualverkehr durch Wagen mit Fahrer bietet dem Kunden einen signifikanten Mehrwert an Flexibilität und Komfort. Leider sind die Preise für deutsche Taxis im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld; Kilometerpreise von 2,50-2,80€ plus 4,50€ Grundgebühr (Dresden) und vergleichbar sind ab Strecken mittlerer Länge für die wenigsten Menschen alltagstauglich. Grund dafür sind niedrigere Auslastung, Personalbedarf in schlecht digitalisierten Unternehmen, in der Regel ausschließlich Fahrzeuge im Premiumsegment, Markteintrittshindernisse wie die Taxikonzession und Verwaltungsgebühren, die Notwendigkeit von Personenbeförderungsscheinen bei den Fahrern und damit verbundene Kosten. All dies führt trotz Beförderungspflicht zu einer schlechten Nutzbarkeit durch Durchschnittsverdienende, obwohl der Bedarf nach individueller Mobilität vorhanden wäre.

Mietwagenanbieter, die App- bzw. plattformbasiert Fahrten vermitteln – wie Über, Bolt, FreeNow, bedeuten eine signifikante Steigerung der Auslastung und Effizienz der Fahrzeuge und dadurch eine starke Kostenoptimierung mit in der Regel tagsüber deutlich günstigeren Konditionen für Kunden. Hierbei findet eine Differenzierung der Fahrzeugmodelle statt, z.B. eine Basiskategorie, Comfort, Premium, sodass der Kunde die Wahl hat, welche Dienstleistungsqualität zu welchem Preis er buchen möchte. Wir sehen plattformbasierte Mobilitätsdienstleister als eine Chance, individuelle Mobilität als Dienstleistung auch in Deutschland flächendeckend auch außerhalb der großen Kommunen zweckmäßig und erschwinglich zu machen. Wir setzen uns daher als Ziel: Fahrdienste überall in Deutschland.

Leider macht der deutsche Gesetzgeber digitalen Plattformanbietern das Leben systematisch schwer – Genehmigungen für Mietwagenbetrieb müssen bei den Kommunen beantragt werden, daher agieren die meisten Plattformanbieter hier nur als Fahrtvermittler für Mietwagenunternehmer. Dadurch entsteht ein heterogenes Umfeld, bei dem einerseits starke Regulierung wie bei Personenbeförderungsscheinen mit einem Flickenteppich durch einzelne Mietwagenunternehmen nicht korrekt angemeldeter Arbeitnehmer und Schwarzarbeit zusammenfällt. Die Vorteile der homogenen Plattforminfrastruktur werden durch Überregulation konterkariert. Weiterhin bestehen arbiträre Einschränkungen wie die Rückkehrpflicht zum Betriebsort unverändert fort – dies mindert die Effizienz der Systeme, da unnötige Kilometer gefahren werden und sich Fahrzeuge nicht gemäß der Kundennachfrahe verteilen.

Die Jungliberale Aktion fordert daher:

– die Abschaffung der Rückkehrpflicht im §49 PBefG

– die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für Plattformanbieter – die Genehmigungsbehörden hierfür sollen auf Landes- und/oder Bundesebene angesiedelt sein und die Genehmigungen den Betrieb des Fahrdienstplattformsystems landes- oder bundesweit erfassen. Perspektivisch soll sich der Markt weg von lokalen Mietwagenunternehmern als Mittelsmann hin zum direkten Verhältnis Fahrer-Plattformbetreiber (unabhängig ob angestellt oder als Subunternehmer beauftragt) verschieben. Die Kompetenzen der Kommunen bzgl. der Fahrdienstsysteme sollen so weit wie möglich abgebaut werden. Warten auf normalen öffentlichen Parkflächen soll erlaubt werden.

– die Ersetzung der Pflicht zum Besitz eines Personenbeförderungsscheins der Fahrer bei Plattformen durch eine Qualitätssicherungspflicht des Plattformbetreibers. Diese kann z.B. durch Kontrolle von Führungszeugnissen durch den Plattformbetreiber und/oder auch Fahrerbewertungs- und Beschwerdesysteme auf der Plattform ausgestaltet sein.

– die kommunalen Taxisysteme können aus Legacy-Gründen, als Premiumdienst und für öffentlich-rechtliche/medizinische Pflichtfahrten beibehalten werden. Eine Auslagerung des Taxisystems an Plattformbetreiber für Fahrdienste bzw. zusätzliche Vergabe der Taxikonzession direkt an eine landes- oder bundesweit aktive Fahrdienstplattform soll ermöglicht werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Future Teachers: Lehramtsstudierende als Motor für eine zeitgemäße Bildung!

Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bildungsbereich und mit dem klaren Ziel, innovative Lösungen für den Lehrermangel sowie praxisnahe Ausbildungen von Lehramtsstudierenden zu fördern, unterstreichen wir die Bedeutung von Flexibilität und Erfahrung in der Lehrerausbildung. Praxisnähe, Flexibilität und Erfahrung gewinnen angesichts des Lehrermangels zunehmend an Bedeutung, und wir fordern, das Lehramtsstudium innovativ zu gestalten.

Um dem Lehrermangel aktiv zu begegnen und Lehramtsstudierenden eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, fordern wir, dass nach erfolgreichem Abschluss des ersten Blockpraktikums die Studierenden die Befugnis erhalten, eigenverantwortlich zu unterrichten. Diese eigenverantwortliche Phase sollte durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden, um mögliche Risiken zu minimieren. Eine durchgehende Darstellung der praktischen Erfahrungen wäre effektiver, und die Versicherungsinformation soll an passender Stelle ergänzt werden.

Praktische Erfahrungen sind unerlässlich, um angehende Lehrkräfte besser auf die vielfältigen Herausforderungen des Lehrerberufs vorzubereiten. Zusätzlich
fordern wir, die während des Studiums erworbene Unterrichtserfahrung bei der späteren Einstellung als Lehrkraft anzuerkennen. Diese Anerkennung würdigt nicht nur das Engagement der Studierenden, sondern trägt auch zu einer kontinuierlichen Qualitätssteigerung des Lehrpersonals bei.

Um die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und den individuellen Lebensumständen der Studierenden gerecht zu werden, empfehlen wir den
Ausbau von Lebensumständen der Studierenden gerecht zu werden, fordern wir die Einführung von Lebensumständen gerecht zu werden, empfehlen wir die Einführung von Teilzeitmöglichkeiten im Lehramt. Diese flexible Arbeitsmöglichkeit ermöglicht eine ausgewogene Work-Life-Balance und trägt zur Förderung einer vielfältigen Lehrerschaft bei.

Grundsätzlich soll jedoch eine Verringerung der Teilzeitquote unter Lehrenden angestrebt werden, da so Lücken in der Unterrichtsversorgung geschlossen werden können. Dies soll durch Entlastung der Lehrkräfte in Form von Bürokratieabbau ermöglicht werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02.2024 im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

ETFs flexibilisieren – single asset ETFs ermöglichen

ETFs als automatisch gemanagte Fonds sind ein Erfolgsmodell. Sie ermöglichen Anlegern zu relativ geringen Verwaltungsgebühren das Halten einer definierten Menge Assets in einem Sondervermögen – sodass das Eigentumsrecht am entsprechenden Sondervermögen auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft erhalten bleibt. Dies begründet eine rechtliche Sicherheit des ETF, die mit anderen Investmentprodukten, die den entsprechenden Basiswert abbilden, nicht erreicht werden kann – z.B. Zertifikate und ETPs; diese sind als Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten ausgestaltet und tragen insofern ein Insolvenz- bzw. Ausfallrisiko – auch wenn sie besichert sein können.

Weiterhin sind ETFs als standardisiertes Instrument in einem Portfolio einfach zu handhaben, egal welche Assets sie enthalten – und können daher institutionellen Anlegern die exposure zu bestimmten Assetklassen vereinfachen oder erst ermöglichen.

Nicht erst im Rahmen der Einführung des Bitcoin-ETFs in den USA hat sich gezeigt, dass insofern das Prinzip ETF auch fürs Halten einzelner reiner Assetpositionen in dieser Struktur geeignet ist, z.B. bei Gold, Silber, Kryptowährungen oder jeglichen Rohstoffen, deren direktes Halten durch den Anleger selbst eine höhere Komplexität, Kosten und Risiken bedeutet. In Europa jedoch verbieten die Diversifikationsregeln der UCITS-Verordnung, solche ETFs, die nur eine einzelne Position enthalten, aufzulegen; damit ist die Nutzung der ETF-Struktur hierfür nicht möglich. Das Prinzip, Anlegersicherheit durch Diversifikation zu erzeugen, erkennen wir an, jedoch denken wir, dass ETFs, die auf ein einzelnes Asset statt einem Korb lauten, für den Anleger einfach zu verstehen sind und daher nicht verboten sein sollten.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Schaffung einer neuen Klasse von single asset ETFs oder alternativ die Schaffung einer neuen Klasse von single asset ETFs.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Erwachsenwerden im eigenen Tempo – Volljährigkeit flexibilisieren

Verschiedene Menschen entwickeln sich verschieden schnell. Entsprechend sollte sich auch die Übernahme von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft am konkreten Entwicklungsstand orientieren können. Wir denken daher, dass die Volljährigkeit keine starre Altersgrenze sein sollte, und es eine Möglichkeit geben muss, sie vor dem Regelalter zu erwerben.

Wir fordern daher die Flexibilisierung der Volljährigkeit unterhalb des 18. Lebensjahres. Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen durch Beschluss eines Familiengerichts für volljährig erklärt werden können.

Konkret fordern wir damit die sinngemäße Wiedereinführung der §§3-5 des BGB alt (1896), außer §4 Satz 2 und 3, mit entsprechend angepassten Altersgrenzen. 

Eine für volljährig erklärte noch nicht 18-jährige Person muss entsprechend aller anderen Rechtsvorschriften wie eine 18-jährige Person behandelt werden. Dessen soll auch eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten Rechnung tragen.

Wir fordern daher dier Flexibilisierung der Volljährigkeit bevor man 18. Jahre alt wird. Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen durch Beschluss eines Familiengerichts für volljährig erklärt werden können.

Konkret fordern wir damit die Möglichkeit der Feststellung der vollen Geschäftsfähigkeit auch unabhängig von Zustimmung der Eltern in besonderen Fällen ohne persönlichen Kostenaufwand.

Eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten sollte Rechnung
getragen werden, auch eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten Rechnung tragen. Bei dieser Änderung soll anders als bei vergleichbaren Personenstandsänderungen keine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Bundeswehr-Reserve zu echter Territorialverteidigung ausbauen

Die Jungliberale Aktion Dresden macht sich für einen Ausbau der Reserve der Bundeswehr stark. Die Reserve soll personell und materiell massiv vergrößert werden und einen festen Platz im Verteidigungskonzept der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Inspiriert von Ländern wie Finnland entsteht so eine schlagkräftige, regional verankerte Territorialverteidigung. Das erhöht die Abschreckungsfähigkeit Deutschlands und Europas und stärkt nicht zuletzt die internationale Handlungsfähigkeit der Bundeswehr durch die Entlastung der aktiven Truppe.

Wir setzen uns für zwei Säulen des Reservedienstes ein. Einerseits soll ein Pool an erfahrenen Spezialist:innen aufgebaut werden, die entweder bereits in ihrer aktiven Dienstzeit spezialisierte Aufgaben ausgeführt haben oder aber im zivilen Leben Fähigkeiten besitzen, nach denen ein Bedarf in der Bundeswehr besteht. Diese sollen aktiven Truppenteilen zugeordnet werden und diese in der Erfüllung des nachgefragten Aufgabenspektrums unterstützen. Beispiele für derartige Aufgabengebiete sind die Informationstechnik oder der Geoinformationsdienst. Die zweite, größere Säule soll eine breite Reservetruppe sein, deren Soldat:innen militärische Grundbefähigung besitzen und in der Lage sind grundlegende Aufträge der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen. Als Ausgangspunkt dieser Truppe können die Heimatschutzkompanien und -regimenter dienen. Das Aufgabenspektrum soll aber über den bloßen Heimatschutz hinausgehen und perspektivisch die aktive Truppe, wo immer nötig entlasten. Für einzelne Einheiten soll mittelfristig die Möglichkeit geschaffen werden, erweiterte Grundbefähigung zu erhalten. Die gesamte Reservetruppe soll eine gemeinsame übergeordnete Befehls- und Kommandostruktur erhalten, die in das bestehende System der Bundeswehr eingebunden ist. Ferner sollen gemeinsame Identifikationsmerkmale, wie eigene, einheitliche Truppengattungsfarben und Barettabzeichen geschaffen werden. Alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche sollen ihre Dienstposten auch gezielt für Bürgerinnen und Bürger ohne Vordienstzeit oder Spezialisierung öffnen, etwa für Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben wie etwa bei den Marinesicherungskräften, der Luftwaffensicherungstruppe oder bei der Logistik in der Streitkräftebasis.

Der Weg zur Erfüllung dieser Ziele ist gepflastert mit zahlreichen Einzelmaßnahmen.

Konkret fordern wir:

– eine regelmäßige Erfassung der Wehrfähigkeit und -bereitschaft der bundesdeutschen Bevölkerung, mit dem Ziel aktuelle Daten verfügbar zu haben, die das Potential der Reserve abstecken

– eine breite Kampagne zur Rekrutierung von Reservist:innen inklusive proaktiver Kontaktierung insbesondere junger Menschen und aus der aktiven Truppe ausscheidender Soldat:innen

– die Vollausstattung von aktiver Truppe und Reserve inklusive schnellstmöglicher Einführung neuer Ausrüstung der aktiven Truppe in der Reserve

– die Definition einheitlicher Ausbildungsstandards sämtlicher Reserveeinheiten und deren regelmäßige Überprüfung

– die Möglichkeit der Zertifizierung freier Ausbilder beispielsweise im Rahmen des Reservistenverbandes zur Durchführung lokaler Trainings

– den Aufbau und das Freihalten von Kapazitäten auf den Truppenübungsplätzen, Schießbahnen und anderen Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr für die Reserve

– die verpflichtende Freistellung durch die Arbeitgeber:innen zur Teilnahme an Übungs- und Ausbildungsvorhaben der Reserve

– ein angemessenes Budget, über das Einheiten ab Kompaniestärke eigenverantwortlich verfügen können

– positive Anreize für Einheiten für den Aufbau erweiterter Fähigkeiten

– die gesamtkonzeptionelle Einbindung in die Strategie der Bundeswehr beziehungsweise des Bundesministeriums der Verteidigung

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden

Alle reden vom Wetter. Wir nicht. Arbeitskämpfe reformieren.

Bahnstreiks, die Deutschland lähmen – sie bedeuten eine Freiheitseinschränkung. Bürgern, die sich auf öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit verlassen müssen, sowie ihren Arbeitgebern und Kunden bzw. der Volkswirtschaft als Ganzem wird empfindlicher Schaden zugefügt, sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit zumindest berührt. Im Sinne des ÖPV als für bestimmte Personengruppen de facto alternativlosem Fortbewegungsmittel zählt dieser zur Daseinsvorsorge – gleichsam wie die akute Gesundheitsversorgung, Strom, Wasser, Heizenergie. Eine Nichtverfügbarkeit von über einem Prozent der Tage betrachten wir in diesen Sektoren als gesellschaftlich nicht hinnehmbar.

Gleichsam ist das Streikrecht durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt – dieses findet seine Schranken lediglich in der Abwägung zu anderen Rechtsgütern des GG, die nur vom BAG als höchstrichterliche Rechtsfortbildung ausgelegt und vom BVerfG für verfassungskonform befunden wurde; hierbei wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingeführt und klargestellt, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden dürfe. Jedoch ist hierdurch in vielen Fällen nicht konkret ausdifferenziert, an welchen Kriterien die Verhältnismäßigkeit zu orientieren ist und welchen Regularien Tarifparteien im Tarifstreit folgen müssen – insbesondere im Bezug auf Branchen der Daseinsvorsorge. Die entsprechende gesellschaftliche Debatte halten wir für eine politische; der Gesetzgeber ist gefordert, einen klaren Rahmen zu schaffen, um unnötige Härten für das Gemeinwohl zu vermeiden und Tarifkonflikte möglichst effizient auszugestalten.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für Streiks (“Arbeitskampfgesetz”). Konkreter Inhalt soll die gesetzgeberische Ausdefinition des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Abwägung zu anderen Grundrechten der Allgemeinheit sein. Insbesondere soll hierbei Wert darauf gelegt werden, in der Differenzierung verschiedener Wirtschaftssektoren Kriterien und Verfahren zur Beilegung von Tarifkonflikten in Branchen der Daseinsvorsorge festzulegen, die nach Möglichkeit Streiks verhindert und die Verhältnismäßigkeit ihrer Länge reguliert; nach Möglichkeit soll das Kriterium der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor dem ersten Arbeitskampf sowie zwischen Arbeitskämpfen verankert werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden