Die Jungliberale Aktion Dresden (JuliA) begrüßt die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 5 L 383/11, 5 L 385/11) zur Zulassung von Schülern zum Fremdsprachenunterricht.
Aufgrund Lehrermangels wurden die Schüler an sächsischen Schulen, die ab der 6. Klasse am Französischunterricht teilnehmen per Losverfahren ausgewählt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat in zwei Fällen entschieden, dass die Klassenobergrenze in Ausnahmefällen von 28 auf 30 Schüler angehoben werden darf, um die Teilnahme am Französischunterricht zu ermöglichen.
Der Vorsitzende der Jungliberalen Aktion Dresden Philipp Junghähnel erklärt dazu: „Ein aus dem Losverfahren resultierender Russischzwang ist nicht akzeptabel und erinnert an längst vergangene Zeiten. In einer freien Gesellschaft soll jeder Schüler die Fremdsprache lernen dürfen, die er lernen möchte. “Es ist Aufgabe des Landes Sachsen eine ausreichende Zahl von Fachlehrern auszubilden und einzustellen. Im Einzelfall muss daher auch die Einstellung von Fachlehrern ohne Lehramtsstudium in Erwägung gezogen werden. Es dürfe nicht sein, dass 11-jährige Schüler Opfer einer verfehlten Schulpolitik werden, so Philipp Junghähnel weiter.
Die Einstellung von Lehrern muss sich zukünftig am tatsächlichen Bedarf orientieren und nicht an langfristigen politischen Planspielen. So fügt Philipp Junghähnel hinzu: „Die Qualität der schulischen Bildung und der Erfolg der Schüler kann nicht gewährleistet werden, wenn die Schüler zu Teilnehmern eines Lotteriesystems degradiert werden.“