Sprache ist ein Ausdruck der Persönlichkeit und unterliegt dem dauerhaften Wandel. Durch geschlechtersensible Sprache können Bilder geprägt und gesellschaftliche Ansichten ausgedrückt werden. Der Staat sollte hierbei keine Vorgaben machen.
Deshalb lehnen wir Verbote, genau wie staatliche Pflichten zur Nutzung geschlechtergerechter Sprachformen durch staatliche Institutionen ab. Insbesondere in Lernumgebungen (Schulen, Universitäten, …) darf kein Nachteil durch die Nutzung einer anderen Form geschlechtergerechter Sprache entstehen.
2023-11-18 beschlossen vom Kreisvorstand