Alle reden vom Wetter. Wir nicht. Arbeitskämpfe reformieren.

Bahnstreiks, die Deutschland lähmen – sie bedeuten eine Freiheitseinschränkung. Bürgern, die sich auf öffentliche Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit verlassen müssen, sowie ihren Arbeitgebern und Kunden bzw. der Volkswirtschaft als Ganzem wird empfindlicher Schaden zugefügt, sowie das Grundrecht auf Freizügigkeit zumindest berührt. Im Sinne des ÖPV als für bestimmte Personengruppen de facto alternativlosem Fortbewegungsmittel zählt dieser zur Daseinsvorsorge – gleichsam wie die akute Gesundheitsversorgung, Strom, Wasser, Heizenergie. Eine Nichtverfügbarkeit von über einem Prozent der Tage betrachten wir in diesen Sektoren als gesellschaftlich nicht hinnehmbar.

Gleichsam ist das Streikrecht durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt – dieses findet seine Schranken lediglich in der Abwägung zu anderen Rechtsgütern des GG, die nur vom BAG als höchstrichterliche Rechtsfortbildung ausgelegt und vom BVerfG für verfassungskonform befunden wurde; hierbei wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingeführt und klargestellt, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden dürfe. Jedoch ist hierdurch in vielen Fällen nicht konkret ausdifferenziert, an welchen Kriterien die Verhältnismäßigkeit zu orientieren ist und welchen Regularien Tarifparteien im Tarifstreit folgen müssen – insbesondere im Bezug auf Branchen der Daseinsvorsorge. Die entsprechende gesellschaftliche Debatte halten wir für eine politische; der Gesetzgeber ist gefordert, einen klaren Rahmen zu schaffen, um unnötige Härten für das Gemeinwohl zu vermeiden und Tarifkonflikte möglichst effizient auszugestalten.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Schaffung einer bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage für Streiks (“Arbeitskampfgesetz”). Konkreter Inhalt soll die gesetzgeberische Ausdefinition des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in der Abwägung zu anderen Grundrechten der Allgemeinheit sein. Insbesondere soll hierbei Wert darauf gelegt werden, in der Differenzierung verschiedener Wirtschaftssektoren Kriterien und Verfahren zur Beilegung von Tarifkonflikten in Branchen der Daseinsvorsorge festzulegen, die nach Möglichkeit Streiks verhindert und die Verhältnismäßigkeit ihrer Länge reguliert; nach Möglichkeit soll das Kriterium der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor dem ersten Arbeitskampf sowie zwischen Arbeitskämpfen verankert werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden