Integrierte Sicherheit zu Ende denken – ein Nationaler Sicherheitsrat für Deutschland

Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie, in diesem Jahr von der Bundesregierung  vorgestellt, steht unter dem Motto “Integrierte Sicherheit”. Im Zentrum stehen ein weit  ausgelegter Sicherheitsbegriff und der Ansatz, sämtliche sicherheitsrelevanten Bereiche  miteinander zu vernetzen und zu bedenken. Wir befürworten diese Herangehensweise, stellt  sie doch die richtige Antwort auf komplexe Krisen dar, die in einer stärker verbundenen und  interdependenten Welt nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. Letztendlich steht sich  die Nationale Sicherheitsstrategie hierbei jedoch selbst im Weg und verpasst es, die  Strukturen der Bundesrepublik Deutschland an den gewählten Ansatz anzupassen. 

Daher fordern wir die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates für Deutschland. Dieser  soll organisatorisch dem Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes zugeordnet sein  und der Bundesregierung als beratendes und empfehlendes Gremium zur Verfügung stehen. 

Der Nationale Sicherheitsrat soll aus Vertreter:innen des Bundesministeriums der  Verteidigung, des Auswärtigen Amtes, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums  des Inneren, der Bundeswehr, des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für  Verfassungsschutz bestehen. Lageabhängig können nicht ständige Mitglieder in den  Nationalen Sicherheitsrat berufen werden, beispielsweise Vertreter:innen des  Bundesministeriums für nukleare Sicherheit oder des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz  und Katastrophenhilfe. 

Im Schwerpunkt soll der Nationale Sicherheitsrat ein ständiges Lagebild der deutschen  Sicherheitslage entwerfen und aktuell halten. Anhand dieses Monitorings sollen routinemäßig  Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung gegeben werden und das Gremium soll der  Bundesregierung beratend zur Seite stehen. Darüber hinaus sollen im Notfall Informationen  und Kompetenzen sämtlicher Akteure der deutschen Sicherheitspolitik gebündelt werden, um  ad-hoc Empfehlungen zu erstellen und die Bundesregierung in der Krisenreaktion  beziehungsweise -prävention zu beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll ständigen Zugriff  auf sämtliche nachrichtendienstliche oder anderweitig sicherheitsrelevante Informationen der  deutschen Sicherheitsakteure erhalten. 

Im Sinne der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung soll sich der Nationale Sicherheitsrat  parlamentarisch verantworten müssen. Die Aufsicht über den Nationalen Sicherheitsrat soll  dabei analog zu den Nachrichtendiensten des Bundes beim Parlamentarischen  Kontrollgremium liegen. Außerdem soll der Nationale Sicherheitsrat in regelmäßigen  Abständen dem Bundestag berichten müssen. 

Beschlossen im Kreisvorstand 06.09.2023