Wir fordern die Abschaffung des Ehegattensplittings bei der Einkommenssteuer.
Dieses Berechnungsmodell fördert Einkommensunterschiede in Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften und unterstützt somit traditionelle Rollenbilder von Erst- und Zweitverdiener. Damit steht es im Widerspruch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um hierdurch keine allgemeine Steuermehrbelastung zu erzeugen soll ein zusätzlicher Freibetrag für Ehepartnerinnen und -partner, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner und zukünftig auch für Menschen in einer Verantwortungsgemeinschaft eingeführt werden, der die Steuermehreinnahmen ausgleicht.
Beschlossen im Kreisvorstand 06.09.2023