Damit Studenten in Zukunft verstärkt durch digitale Lehrinhalte unterstützt
lernen können und damit Lehrende ihrer Aufgabe möglichst effektiv und ohne
Rechtsunsicherheit nachkommen können, fordern wir die VG Wort, die
Kultusministerkonferenz sowie die Hochschulrektorenkonferenz auf, zügig eine
sachgerechte Übereinkunft zur Abrechnung urheberrechtlich geschützter Inhalte
in Lehrmaterialien und digitalen Semesterapparaten zu treffen.
Als geeignetstes Mittel empfehlen wir eine Pauschalvergütung, die sich an der
Anzahl der Kursteilnehmer und jährlich durchzuführenden repräsentativen
Erhebungen der tatsächlichen Nutzung solcher Inhalte orientiert.
Mittelfristig ist das Urheberrecht anzupassen, um die Entstehung von echtem
Wettbewerb im Bereich der Verwaltung von Verwertungsrechten an
Sprachwerken zu erleichtern.
Beschlossen vom Kreisvorstand am 18.12.2016