Sch(l)uss mit tödlichen Überraschungen – „Drug Checking“ ermöglichen!

  1. Präambel
    Beim Konsum illegaler Drogen kommt es auch heutzutage noch häufig zu
    Unfällen, oftmals mit tödlichem Ausgang. Viele dieser Unfälle sind auf
    Überdosierungen und Verunreinigungen der konsumierten Substanzen zu
    rückzuführen. Diese Vorkommnisse sind auch auf die Unkenntnis der
    Konsumenten, bezüglich der Zusammensetzung, der Reinheit etc. der
    konsumierten Drogen zurückzuführen. Für Konsumenten, speziell für die
    suchtkranken unter ihnen, ist es nahezu unmöglich, an verlässliche Informationen
    über die, auf einem illegalen und illegalisierten Markt, angebotenen und
    erworbenen Substanzen zu gelangen.
    Die Jungliberale Aktion Dresden sieht in der Politik der absoluten Prohibition kein
    geeignetes Mittel, diesem tödlichen Problem Herr zu werden – Die JuliA Dresden
    unterstützt daher „Safer Use“-Strategien ausdrücklich.

2. „Drug Checking“ legalisieren – Ein Betrag zum Schutz von Menschenleben
Im sogenannten „Drug Checking“ erkennen die Dresdner Jungliberalen einen
Ansatz mit Potential, die Anzahl tödlicher Unfälle zu minimieren. Wir fordern
daher, die Legalisierung sog. „Drug Checking Labs“, in welchen Konsumenten
anonym die Identität, Reinheit und Konzentration von Drogen testen lassen
können.

3. „Drug Checking“ sinnvoll umsetzen – Eine Konzeptskizze
Um das Leben schützende Potential des „Drug Checking“ ausschöpfen zu
können, ist ein durchdachtes Konzept zu entwickeln. Für die Jungliberalen ist die
Beachtung folgender Punkte bei der Entwicklung eines sinnvollen Programms
unerlässlich:


i. Konsumenten muss es möglich sein, ihre Substanzen anonym in einem „Drug
Checking Lab“ testen lassen zu können. Die Mitarbeiter der Labore müssen einer
Schweigepflicht unterliegen.


ii. Ein „Drug Checking Lab“ muss, damit es den Betrieb aufnehmen kann,
lizensiert werden. Eine nötige Lizenz kann durch das Gesundheitsamt erteilt
werden.

Voraussetzung für die Erteilung dieser Lizenz ist die Erfüllung folgender
Kriterien:
a) Die Anonymität ist sicherzustellen.
b) Es muss nachgewiesen werden, dass kein Handel oder Weiterverkauf mit den
Proben betrieben wird.
c) Der Betreiber muss zusätzlich zu den Laboruntersuchungen auch Aufklärungs-
und Suchtberatung durch geeignet qualifiziertes Personal anbieten.


iii. Die Betreiber der Labore dürfen für den Besitz der Proben nicht strafrechtlich
verfolgt werden.


iv. In den Räumlichkeiten und im unmittelbaren Umfeld der „Drug Checking Labs“
sollen Konsumenten nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Ähnlich wie bei
Konsumräumen soll die Polizei dort auf eine Strafverfolgung von Konsumenten
verzichten. Die Labore dürfen aus den Untersuchungen gewonnene Daten nicht
zum Zwecke der Strafverfolgung weitergeben. Die Speicherung von Daten zur
untersuchten Substanz soll nur zu wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
erlaubt sein.

Beschlossen vom Kreisvorstand am 18.12.2016