Skandinavisches Jedermannsrecht auch in Deutschland

In verschiedenen Ausführungen gilt in fast allen skandinavischen Ländern
das “Jedermannsrecht”, welches ein freies und verantwortungsvolles Ver-
hältnis zwischen Mensch und Wildnis erlaubt. Die Jungliberale Aktion Dres-
den fordert, ein ähnliches Modell auch in Deutschland zu etablieren. Dabei
sollen grob folgende Maßgaben gelten:


Bewegung in der Natur: Mit nicht-motorisierten Fortbewegungsmitteln,
die zudem wenig eingriffig sind, darf sich uneingeschränkt in der Wildnis
bewegt werden.


Übernachtungen im Freien: Das Zelten/Übernachten unter freiem Himmel ist in
der freien Natur grundsätzlich gestattet, am gleichen Ort allerdings maximal 3
Tage. Ein Abstand zu Häusern etc. von mindestens 200m ist zu wahren.


Feuer: Auch das Entfachen von Feuer soll im Zeitraum vom 15.September bis
15.April grundsätzlich erlaubt sein. Dabei ist der verantwortungsvolle Umgang
besonders zu gewichten.


Exkremente sind natürlich: In der freien Wildnis, abseits der Sichweite von
Unterkünften, Menschen u.ä. soll das Ausscheiden von Exkrementen legal sein.
Kot ist zu vergraben. Auch hier gilt ein Mindestabstand von Häusern u.ä. von
200m.


Achtung von Privatgrundstücken und -eigentum: Umzäunte Privatgrundstücke
dürfen im Allgemeinen auch weiterhin nicht betreten werden. Kultivierte Felder
sind nur durch die Nutzung von Wegen o.ä. zu überqueren.


Unversehrtheit wahren: Es ist von jedem, der von diesem Recht Gebrauch
machen will, die Unversehrtheit der Natur zu wahren. Dazu gehört das
Mitnehmen von Abfällen, die während eines Aufenthalts in der Natur entstehen.
Weiterhin ist das Jedermannsrecht in Nationalparks entsprechend
einzuschränken. Übernachtungen können gleichwohl stattfinden, Zelten soll dort
aber beispielsweise nicht erlaubt sein.

Beschlossen am 07.12.2016