Medialen Jugendschutz neugestalten

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert grundlegende Veränderungen im
medialen Jugendschutz in Deutschland, bei der Indizierung von Medien und die
Abschaffung der Listen C und D nach §18 des Jugendschutzgesetzes.

Jugendschutz statt Entmündigung volljähriger Bürger
Jugendschutz liegt auch im Aufgabenbereich des Staates. Dennoch darf diese
Verantwortung nicht dazu dienen, volljährige Bürger zu bevormunden. Daher soll
keine Indizierung mehr ohne Beschlagnahmung erfolgen. Somit wäre der
Jugendschutz gewährleistet, ohne das volljährigen Bürgern diese Titel
vorenthalten würden.
Darüber hinaus sollen aus Gründen der Transparenz, die Listen C und D nach §18
des JuSchG, abgeschafft werden. Die darin enthaltenen Titel sollen in die Listen
A, bzw. B, eingegliedert werden.
Darüber hinaus ist es zur Sicherung des Jugendschutzes notwendig bei der
Umsetzung dieser Maßnahmen auch freiwillige Selbstkontrollen im Bereich
Musik und Literatur zu schaffen. Dazu soll ein dem FSK ähnliches Siegelsystem
für Tonträger und Literatur geschaffen werden, damit die vorangestellten
Maßnahmen, auch für diese Bereiche mit dem Jugendschutz verträglich sind.

Eine wirkliche Selbstkontrolle im Jugendschutz
Zukünftig sollen für die Siegelentscheidungen der USK-Gremien Vertreter der
Wirtschaft nicht mehr kategorisch ausgeschlossen werden. Dies ist bereits
Standard im Filmäquivalent FSK und würde schlussendlich auch die schaffenden
Bereiche im Videospielbereich in die Verantwortung nehmen.
Daher soll der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dahingehend
verändert werden, dass die jeweils zuständige Landesjugendbehörde dazu
verpflichtet wird, den Schaffern der Werke auch die Möglichkeit zu geben, über
die Alterseinstufung ihrer Produkte final mitzuentscheiden.

Beschlossen am 08.12.2018