Studier’ doch, wie du willst – kostengerechte Bepreisung statt Fristenregelungen

Die Freiheit, zu studieren, bedeutet für uns unter anderem, dies im eigenen Tempo und den eigenen Lebensumständen entsprechend tun zu können, um den eigenen idealistischen Wünschen und Träumen zu entsprechen.

Im Falle des Erststudiums betrachten wir es als richtig und sinnvoll, dass der Staat den Bürgern unabhängig vom Hintergrund diese Möglichkeit finanziert bzw. “kostenlos” einräumt, um Selbstverwirklichung zu schaffen und gleichzeitig den Weg zu einer den eigenen Fähigkeiten entsprechenden Qualifikation für alle Bürger frei zu machen. Dass bei diesem staatsfinanzierten Erststudium ein Effizienzgedanke bzgl. Studienzeiten und Prüfungsversuchen eingehalten werden sollte, ist aus einer tatsächlichen Kostenperspektive der Veranstaltungen und Prüfungen verständlich und notwendig. Insofern begreifen wir das staatsfinanzierte Erststudium mit begrenzter Zahl an Prüfungsversuchen und begrenzter Studienzeit lediglich als ein rationelles Basispaket des Bildungsdienstleisters Hochschule.

Auf der anderen Seite bedeutet es eine Freiheitseinschränkung, wenn aktuell Prüfungen “endgültig nicht bestanden” werden können, oder die Abschlussprüfung nach Überziehung der Regelstudienzeit um eine bestimmte Zahl Semester automatisch als nicht bestanden gilt – und Bürger damit daran gehindert werden, weiter eine Leistung der Hochschule in Anspruch zu nehmen; oder im Härtefall durch Nichtbestehen einzelner Prüfungen der Abschluss des gesamten Studiums verhindert wird, sowie wenn vergangene Studienaktivitäten an anderen Hochschulen einen Einfluss auf das aktuelle Studium haben.

Wir denken daher, dass Bürger auch abseits der Basisleistung des Staates bei eigener Übernahme der verursachten Kosten zeitlich und anzahlmäßig unbeschränkten Zugang zu Hochschulen haben sollten.

  • Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Streichung jeglicher Regelungen im SächsHSFG, die die Studienzeit begrenzen – insbesondere §35 Abs. 4, §18 Abs. 2 Nr. 5-7, §21 Abs. 2 Nr 7. 
  • Regelungen zur Langzeitstudiengebühr begrüßen wir ausdrücklich; diese ist weiterhin im für die Zahl an SWS der zu besuchenden Lehrveranstaltungen realistischen Umfang zu erheben und von der Höhe her mit der Zweitstudiengebühr zusammenzulegen.
  • Weiterhin fordern wir, dass Prüfungen künftig nicht mehr endgültig nicht bestanden werden dürfen; stattdessen ist je Zusatzversuch eine Prüfungsgebühr zu erheben, die nach Art der Prüfung die tatsächlichen Kosten der Durchführung der Prüfung approximiert.
  • Es soll in Zukunft ermöglicht werden, dass auch Gasthörende gegen Zahlung der Prüfungsgebühr jegliche Prüfungsleistung ablegen können.
  • Wir fordern letztens die Anpassung der Studien- und Prüfungsordnungen aller Studiengänge sachsenweit gemäß der o.g. Punkte.

Beschlossen auf dem Kreiskongress der Jungliberalen Aktion Dresden am 18.02.2023 in Dresden-Langebrück (ErgoData GmbH)