Eine gerechte Kapitalbesteuerung muss mehrere Eigenschaften besitzen: sie muss dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen, d.h. nur wer signifikantes positives Einkommen besitzt, darf besteuert werden. Weiterhin darf sie die Akkumulation von Kapital, das reales Wirtschaftswachstum befördert bzw. langfristig produktiv eingesetzt wird, nicht behindern. Außerdem muss sie für Bürger einfach zu handhaben sein.
Mit der Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen hat sich in den meisten Ländern Europas ein Erfolgsmodell durchgesetzt, da diese bei depotführenden Banken direkt erhoben wird, Anlegende die Erträge nicht mehr in ihren Einkommensteuererklärungen angeben müssen, und sie einfach zu verstehen ist. Dies bedeutet eine signifikante praktische Erleichterung.
Die Jungliberale Aktion Dresden steht hinter der Abgeltungsteuer, wie sie seit 2009 in Deutschland besteht. Forderungen der linkeren Parteien, diese abzuschaffen, stehen wir entschieden entgegen.
Aktuell jedoch ist bei der Abgeltungsteuer das Leistungsfahigkeitsprinzip nicht vollständig erfüllt: es existieren gesonderte Verlustverrechnungskreise für Aktien und sonstige Wertpapiere, außerdem besteht seit Veranlagungszeitraum 2021 eine (durch ehem. Finanzminister Olaf Scholz eingeführte) Begrenzung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte und Totalverluste auf 20000€ pro Jahr. Dies führt dazu, dass Anleger unter bestimmten Umständen trotz netto-Verlust besteuert werden; weiterhin sind bestimmte Anlageprodukte (Futures, Differenzkontrakte usw.) strukturell anderen gegenüber benachteiligt, und bestimmte Handelsstrategien können von Privatanlegern in Deutschland nicht mehr durchgeführt werden.
Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Zusammenfassung der gesonderten Verlustverrechnungskreise zu einem einzigen, sowie die Wiederabschaffung der Begrenzung. Wir fordern insbesondere BMin für Finanzen Christian Lindner auf, diese bestehenden Pläne schnellstmöglich umzusetzen.
Weiterhin betrachten wir es als sinnvoll, dass Anleger beim langfristig am Aufbau von Vermögen und realwirtschaftlicher Aktivität orientierten Halten von Finanzprodukten vom Steuerrecht unterstützt werden – dies unterstützt die eigentliche Funktion des Marktes der auf Fundamentaldaten basierenden Preisbildung; überdies ist der marginale Effekt des Gini der Vermögensverteilung auf das BIP-Wachstum in entwickelten Volkswirtschaften positiv (2017, Fuest et al).
Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Einführung einer einjährigen Spekulationsfrist bei Aktien, Fondsanteilen und jeglichen Schuldverschreibungen, nach der Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden können (so wie das bis 2008 der Fall war, und bei Edelmetallen wie Gold sowie Kryptowährungen derzeit auch noch der Fall ist).
Aktuell ist die Besteuerung beim Verkauf von kleinen und mittleren Unternehmen sehr stark von der Rechtsform abhängig:
Im Falle des Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft zählt der gesamte Gewinn zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (§16 EStG), ist daher vollständig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (bis zu 42/45%). Eine Ausnahme besteht lediglich einmalig im Leben für Personen über 55 Jahren, die diese Belastung um 56% mindern dürfen (§34 Abs. 3 EStG).
Im Falle von Kapitalgesellschaften ist Veräußerungsgewinn aus einer Beteiligung von über 1% den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen (§17 EStG) und wird nach Teileinkünfteverfahren versteuert, während eine Beteiligung von unter 1% als Kapitaleinkommen versteuert wird (Abgeltungsteuer).
Dies benachteiligt das zeitweise Führen eines Unternehmens als Personengesellschaft massiv gegenüber der Kapitalgesellschaft.
Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Änderung von §20 Abs. 8 EStG dahingehend, dass die wahlweise Behandlung der dort genannten Einkünfte als Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich ist und die Abgeltungsteuer zum Einsatz kommen kann.
2023-11-18 beschlossen vom KreVo