Erwachsenwerden im eigenen Tempo – Volljährigkeit flexibilisieren

Verschiedene Menschen entwickeln sich verschieden schnell. Entsprechend sollte sich auch die Übernahme von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft am konkreten Entwicklungsstand orientieren können. Wir denken daher, dass die Volljährigkeit keine starre Altersgrenze sein sollte, und es eine Möglichkeit geben muss, sie vor dem Regelalter zu erwerben.

Wir fordern daher die Flexibilisierung der Volljährigkeit unterhalb des 18. Lebensjahres. Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen durch Beschluss eines Familiengerichts für volljährig erklärt werden können.

Konkret fordern wir damit die sinngemäße Wiedereinführung der §§3-5 des BGB alt (1896), außer §4 Satz 2 und 3, mit entsprechend angepassten Altersgrenzen. 

Eine für volljährig erklärte noch nicht 18-jährige Person muss entsprechend aller anderen Rechtsvorschriften wie eine 18-jährige Person behandelt werden. Dessen soll auch eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten Rechnung tragen.

Wir fordern daher dier Flexibilisierung der Volljährigkeit bevor man 18. Jahre alt wird. Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen durch Beschluss eines Familiengerichts für volljährig erklärt werden können.

Konkret fordern wir damit die Möglichkeit der Feststellung der vollen Geschäftsfähigkeit auch unabhängig von Zustimmung der Eltern in besonderen Fällen ohne persönlichen Kostenaufwand.

Eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten sollte Rechnung
getragen werden, auch eine entsprechende Eintragung in Ausweisdokumenten Rechnung tragen. Bei dieser Änderung soll anders als bei vergleichbaren Personenstandsänderungen keine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

beschlossen auf dem Winterkreiskongress 2024 der JuLiA Dresden am 10.02. im Liberalen Haus, Radeberger Straße 51, 01099 Dresden