1 m² Kultur – Räume für die Zivilgesellschaft

Gemeinnützige Vereine bilden das Rückgrat einer lebendigen Gesellschaft und einer funktionierenden Demokratie. Bürgerliches Engagement bereichert das kulturelle Leben in den Kommunen, sorgt für kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und bietet Orte des demokratischen Miteinanders und der künstlerischen Selbstverwirklichung. Dies bedarf jedoch Begegnungsstätten.

Kulturvereine wie Chöre, Orchester, Theatergruppen usw., insbesondere relativ junge, haben vermehrt Probleme, bezahlbare und geeignete Räume für Proben und Konzerte zu finden; sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten – entsprechende Räume müssen, nicht erst seit Corona, eine entsprechende Größe und Akustik aufweisen, sowie über eine entsprechend zentrale Lage bzw. Anbindung verfügen, idealerweise entsprechende Medienanschlüsse (öffentliches WLAN) haben, und sich gleichzeitig preislich im Budget gemeinnütziger Organisationen befinden. 

Weiterhin denken wir Liberale, dass die Unterhaltung von Immobilien durch den Staat (z.B. Schulen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Schlösser, Gerichte) immer daran ausgerichtet sein muss, den maximalen gesellschaftlichen Nutzen aus diesen zu ziehen – und nicht auf einen einzelnen Zweck eingeengt zu betreiben. Die relativ freie Nutzung durch Akteure der Zivilgesellschaft muss grundsätzlich ermöglicht und befördert werden.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher:

  • Die sächsischen Kommunen sollen aktiv auf eine Vergrößerung des Angebots an Proben- und Auftrittsräumen für künstlerische Vereine hinwirken. Insbesondere soll dies auch durch eine verbesserte Auslastung bestehenden kommunalen Eigentums geschehen. Dafür sollen nach Möglichkeit flächendeckend Vermittlungssysteme bei den Kommunen eingeführt werden, die (analog zur mancherorts vorhandenen Vermittlung kommunaler Sporthallen an Sportvereine) das Vorhandensein von geeigneten Räumen (z.B. Aulen/Festsäle, Theaterräume, Unterrichtsräume, Speisesäle, Verhandlungssäle) in bestehenden kommunalen Gebäuden prüfen und jene Zeitslots, an denen sich die Räume nicht durch den Primärnutzenden in Verwendung befinden, direkt an nachfragende Vereine und künstlerische Gruppen vermarkten und vergeben. Individuelle Vereinbarungen des Primärnutzenden mit Chören und anderen künstlerischen Vereinen sollen stets Vorrang haben. Durch das Vermittlungssystem soll eine Vollnutzung angestrebt werden. Zugang zur bestehenden Infrastruktur der Gebäude (insbesondere Strom, Internet) für die Externen ist standardmäßig zu gewährleisten. Das nutzerseitige Interface des Vermittlungssystems ist volldigital als self-service-Lösung auszulegen, und muss sowohl regelmäßige/langfristige, als auch sehr kurzfristige/just-in-time-Raumbuchungen unterstützen. Nach Möglichkeit sollen Gebäude des Kreises oder Landes in das Vermittlungssystems eingeschlossen werden können.
  • Weiterhin sollen die Kommunen bei der Planung neuer Gebäude und Renovierungen auf die Nachfrage nach großen Räumen durch die genannten Nutzendengruppen Rücksicht nehmen und diese generell auf Mehrfachnutzung auslegen, oder gezielt Immobilien für den kulturellen Vereinsbetrieb unterhalten, wo dies nötig ist.
  • Ebenso halten wir es für sinnvoll, wenn die kommunalen Vermittlungssysteme bei akuten Kapazitätsengpässen oder zur Kostenreduktion geeignete kommerzielle Objekte anmieten und zeitslotweise Vereinen zur Verfügung stellen.

Beschlossen auf dem Kreiskongress der Jungliberalen Aktion Dresden am 18.02.2023 in Dresden-Langebrück (ErgoData GmbH)