The internet is for porn – Rechtslage an Lebensrealität anpassen


Die öffentliche Verfügbarkeit von Pornographie, insbesondere auf Streaming-Websites, z.B. der MindGeek-Gruppe, ohne weitere Hürden, ist über die letzten beiden Jahrzehnte zur normalen gesellschaftlichen Realität geworden. Eine Studie in Polen zeigte, dass in den Altersgruppen von 13-47 jeweils über 45% der männlichen Population Pornographie online nutzte*. Weiterhin gaben in einer Studie von “Lust und Frust”, Zürcher Fachstelle für Sexualpädagogik und Beratung 2012 von den männlichen Personen zwischen 13-17 Jahren 60% an, Pornographie zur Selbstbefriedigung, und 38% zum Spaß zu nutzen (n=643)**.

Im Kontext dieses realen Nutzungsgrades erscheint es anachronistisch, dass §184 StGB die im weitesten Sinne öffentliche Präsentation dieser Inhalte aus Gründen des Jugendschutzes unter Strafe stellt. Dies stellt aus unserer Sicht einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Pornographieanbieter und Plattformbetreiber dar. Weiterhin betrachten wir es als unnötig, dass Filmvorführungen gegen Entgelt von content dieser Art unter Strafe stehen.

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert daher die Streichung von §184 Abs. 1 Nr. 1-5 und 7-9 StGB.


Beschlossen auf dem Kreiskongress der Jungliberalen Aktion Dresden am 09.04.2022 in Langebrück (ergoData GmbH).