Wir Liberale sind der Auffassung, dass das Recht auf körperliche Selbstbestimmung einer Schwangeren, das durch einen Schwangerschaftsabbruch ausgeübt werden kann, bis zu einem angemessenen Zeitpunkt der Schwangerschaft nicht grundsätzlich durch §218 StGB kriminalisiert sein sollte, trotz Ausnahmeregelung. Die existierende Frist von 12 Wochen nach Empfängnis betrachten wir hierfür als angemessen. Gleichzeitig betrachten wir die Pflicht zur Beratung vor dem Abbruch als unnötiges Nudging vonseiten des Gesetzgebers.
Die JuliA Dresden fordert daher, §218 Abs. 1 so zu ändern, dass Schwangerschaftsabbrüche in dem genannten Zeitfenster grundsätzlich und ohne Bedingungen straffrei und nicht rechtswidrig sind. Dies kann z.B. durch die Einfügung von “nach Ablauf von 12 Wochen seit der Empfängnis” nach “Schwangerschaft” im §218 Abs 1 StGB geschehen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, entsprechende bestehende Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene unverzüglich umzusetzen.
Beschlossen auf dem Kreiskongress der Jungliberalen Aktion Dresden am 09.04.2022 in Langebrück (ergoData GmbH).