Für eine Reform des Abtreibungsrechts

Die Jungliberale Aktion Dresden spricht sich für eine grundlegende Reform des
Abtreibungsrechts aus. Im Einzelnen fordern wir:
– Eine uneingeschränkte Fristenlösung, nach der der
Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis
grundsätzlich und ausdrücklich nicht rechtswidrig ist, wenn er von einem
Arzt auf Verlangen der Schwangeren durchgeführt wird. Die Pflicht der
Schwangeren, sich vor dem Abbruch einer
Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB) zu unterziehen, entfällt.
Schwangerschaftsabbrüche, die nach der 12. Woche vorgenommen
werden, sollen selbstverständlich wie bisher ebenfalls straffrei (nicht
rechtswidrig) sein, wenn sie nach ärztlicher Erkenntnis zum Schutz des
Lebens und der körperlichen und seelischen Gesundheit der Schwangeren
angezeigt sind (Indikationslösung).
– Die Abschaffung des § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der
Schwangerschaft), da dieser nicht nur reine „Werbung“ für
Schwangerschaftsabbrüche, sondern in vielen Fällen selbst neutrale
Information darüber kriminalisiert. Schwangere müssen ein Recht darauf
haben, sich offen und vollumfassend über Schwangerschaftsabbrüche
informieren zu können.


Wir bedauern die Folgen der bisherigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der eine reine Fristenlösung mit der Würde des
Menschen und der staatlichen Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens
unvereinbar sei. Aus der Menschenwürde folgt für uns, dass Schwangere das
Recht und die Freiheit haben müssen, selbst über die Fortsetzung einer
ungewollten Schwangerschaft entscheiden zu dürfen. Das
Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau über ihren eigenen Körper hat
für uns eine hohe Bedeutung.


Hinzu kommt, dass es schon jetzt höchst fragwürdig ist, inwieweit die aktuelle
Gesetzeslage, nach der ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der
Fristenlösung zwar straffrei aber nicht ausdrücklich nicht rechtswidrig ist, dem
entsprechenden Einwand mehr als nur dem Wortlaut nach Rechnung trägt. Eine
gesetzliche Klarstellung, dass auch ein Schwangerschaftsabbruch unter der
Fristenlösung ausdrücklich nicht rechtswidrig ist, halten wir für zeitgemäß und
dringend angebracht.


Zu weiteren Reduktion der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche setzen wir
stattdessen auf Prävention zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften.
Dazu gehört z.B. ein verbesserter Aufklärungsunterricht an Schulen der der
immer noch existierenden Tabuisierung des Themas Schwangerschaftsabbruch
entgegenwirken muss und auch betont, dass Verhütung und Vermeidung von
Schwangerschaft in die Verantwortung beider Partner
fallen. Dazu gehört auch eine stärkere Sensibilisierung für die Themen des
anderen Geschlechts.

Weiterhin sollen minderjährige Schwangere verpflichtend an einer
psychosozialen Beratung teilnehmen müssen – unabhängig davon, ob sie sich für
den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Dies erachten wir für notwendig
damit die Entscheidung über den Abbruch oder die Austragung der
Schwangerschaft frei von äußerem Druck gefällt werden kann.

Beschlossen am 20.06.2018