06.07.2019

Moderne Scharlatanerie unterbinden

Homöopathie hat keinerlei nachgewiesene pharmakologische Wirkung. Dennoch
wird Homöopathie von Ärzten als Heilmittel verschrieben, von Apotheken
verkauft und von Krankenkassen bezahlt. Dadurch entsteht jährlich ein Schaden
in Milliardenhöhe, der auf alle Beitragszahler der gesetzlichen Kassen umgelegt
wird. Möglich macht dies der Paragraph 38 des AMG (Arzneimittelgesetz).
Wir fordern daher, dass § 38 AMG dahingehend geändert werden soll, dass
homöopathischen Arznei-Produkten ein wissenschaftlicher Wirkungsnachweis
vorliegen muss, wie es für Arzneimittel laut AMG notwendig ist. Eine Bezahlung
homöopathischer Arzneimittel durch private Krankenkassen soll weiter möglich
sein.

Beschlossen am 06.07.2019

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