29.06.2005

Kinderlärm

Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Zu ihrer Entwicklung gehört natürlich
Spiel- und Bewegungstrieb, der nun mal Lärm verursacht. Ein kinderfreundliches
Umfeld toleriert das selbstverständlich.


Leider werden jedoch immer wieder Gerichte mit der Entscheidung beauftragt,
ob Kinderlärm zur Mietminderung für Mitbewohner oder gar zur Kündigung des
Mietvertrages für die Familie der kleinen Störenfriede führen soll.


In einem Staat der Kinder sehr nötig hat, fordert die JuliA Dresden, dass
Kinderlärm weder Mietminderungs-, noch Entschädigungs-, noch gar
Kündigungsgrund sein soll.

Beschlossen am 29.06.2005

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