08.12.2018

Gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten für Mopeds anheben

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert, die durch Bauart bedingte
Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e
generell auf 60 km/h anzuheben. Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM soll
weiterhin zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigen.

Beschlossen am 08.12.2018

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