Die Jungliberale Aktion fordert die Einführung einer Forschungsprofessur an
sächsischen Hochschulen. Damit sollen in Zeiten knapper öffentlicher Kassen die
Hochschulen effektiver nötige Drittmittel erwerben können und ausgezeichneten
Forschern, denen die Fähigkeit zur Lehre fehlt, trotzdem die Möglichkeit
gegeben werden, eine Professur auszufüllen.
Nach dem gültigen Hochschulgesetz ist ein Professor ein zur Forschung und
Lehre verpflichteter Beamter. Neben der Forschung, der einzigen Möglichkeit für
die Universität, Drittmittel einzuwerben, muss der Professor auch ein bestimmtes
Pensum an Lehre absolvieren. Dieses Pensum wird nicht von allen Dozenten in
ausreichender Qualität geleistet, meist, weil ihre Fähigkeiten eher bei der
Forschung liegen.
Eine Fakultät, die ihre Lehre mit ihren Professoren nach heutigen Muster (weiter
FL- Professoren genannt) sicherstellen kann, soll die Möglichkeit erhalten,
Forschungsprofessuren einzurichten. Ein Forschungsprofessur wird nicht
verbeamtet und ist befristet eingestellt. Die Habilitation oder eine gleichwertige
Leistung ist auch bei ihm Voraussetzung für die Einstellung. Er hat keine
Lehrverpflichtungen zu leisten, mit Ausnahme von Kolloquien. Im Gegensatz zu
einem FL- Professor soll er mindestens 2/3 weniger öffentliche Mittel erhalten
und damit einen Anreiz zur Einwerbung von Drittmitteln bekommen. Sein Gehalt
ist frei verhandelbar. Sein Deputat fließt gesondert in den Forschungsbericht der
Fakultät ein, um einen Vergleich der Wirksamkeit seiner Professur zu den FL-
Professuren zu ermöglichen.
Die sonstigen Verpflichtungen eines Hochschuldozenten, wie die Mitarbeit in der
Selbstverwaltung soll der Forschungsprofessor auch erfüllen.
Beschlossen am 20.12.2006