06.07.2019

Durst löschen – Gesundheit fördern – Leistung steigern

Wir fordern, dass alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und in den Pausen
uneingeschränkt und ohne vorher das Lehrpersonal um Erlaubnis fragen zu
müssen, trinken dürfen.
Ausnahmen stellen dabei Situationen dar, in denen das Trinken im Sinne der
Sicherheit der Lernenden untersagt werden muss, wie beispielsweise während
der Durchführung chemischer Experimente oder des Aufenthalts in
Laborräumen.
Um dieses Recht aktiv wahrnehmen zu können, fordern wir zudem pro Schule die
Errichtung mindestens eines Trinkwasserspenders an allen sächsischen Schulen,
der allen Lernenden und Lehrenden während der Schulzeit frei zugänglich ist. Die
Bedienung der Trinkwasserspender soll aus hygienischen Gründen durch
berührungslose Sensoren oder per Fußschalter erfolgen.

Beschlossen am 06.07.2019

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