Weil ohne Ehrenamt nichts geht – Zukunft des Gefahrenschutzes sichern

Gefahrenabwehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz funktionieren in
Deutschland nicht ohne ehrenamtliches Engagement. Millionen Bürgerinnen und
Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit in Organisationen wie Freiwilligen
Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, Sanitätsdiensten und
Rettungsgesellschaften an Land und zu Wasser. Ohne diesen freiwilligen Einsatz
könnte der Schutz der Bevölkerung im Gefahrenfall nicht gewährleistet werden.
Der herausragenden Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten steht ein
gravierender Nachwuchsmangel gegenüber. Neben dem demografischen
Wandel sehen wir insbesondere fehlende Anreizstrukturen als mitursächlich
hierfür an. Diesem Nachwuchsmangel wollen wir folgendermaßen
entgegenwirken:

  1. Anreize schaffen durch Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements für
    die Altersvorsorge
    Wir fordern, dass das ehrenamtliche Engagement in der Gefahrenabwehr sowie
    dem Zivil- und Katastrophenschutz sich positiv auf die Altersvorsorge auswirken
    soll. Dazu soll das jeweilige Bundesland für jeden derart tätigen Ehrenamtler
    einen jährlichen Pro-Kopf-Beitrag in einen durch den Bund eingeführten
    kapitalgedeckten Altersvorsorgefond einzahlen. Der Fond und seine Leistungen
    sollen sich primär an diejenigen Ehrenamtler richten, die innerhalb der
    Organisation Aufgaben übernehmen, die direkt Schutzaufgaben darstellen oder
    ermöglichen.
    Dabei soll die Bundesrepublik Deutschland entscheiden können, ob sie sich für
    ein Fond, angeboten durch die Finanzwirtschaft, entscheidet oder einen eigenen
    Fond initiiert. Im letzteren Fall sollen Verwaltung und Management des Fonds
    privatwirtschaftlich erfolgen und aller fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben
    werden. Für beide Varianten müssen hohe Stabilitätskriterien und niedrige
    Verlustrisiken für den Fond gewährleistet sein und nachgewiesen werden.
    Die Auszahlung von Beträgen aus dem Fond an den Ehrenamtler soll mit Eintritt
    in den Ruhestand erfolgen.
    Als Kriterien für Bezüge aus einem solchen Altersvorsorgefond müssen
    mindestens gelten:
    • eine Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements (bspw. 5 Jahre)
    • Nachweis der Erbringung einer festzulegenden Mindestleistung, bzw. –
    teilnahme (an Ausbildungen, Fortbildungen, Einsätzen etc.)
  2. „Tag des Ehrenamts“ zur Stärkung der Bekanntheit entsprechender
    Betätigungsmöglichkeiten
    Zur Nachwuchsgewinnung ist es für in Gefahrenabwehr sowie Zivil- und
    Katastrophenschutz ehrenamtlich tätige Organisationen wichtig, dass diesen
    ausreichend Möglichkeiten gewährt werden, sich und ihr Angebot jungen
    Menschen vorzustellen. Dazu sollen Schulen regelmäßig, aber mindestens einmal
    im Jahr, analog zu Projekttagen einen „Tag des Ehrenamts“ durchführen. Dabei
    können sich entsprechende Organisationen bspw. in der Schule oder auf einem
    übergeordneten „Markt der Möglichkeiten“ vorstellen, bzw. Schulen Ausflüge zu
    diesen Organisationen durchführen. Zudem fordern wir, dass die Länder
    flächendeckend Schulsanitätsdienste fördern sollen und das Vorhandensein
    eines Schulsanitätsdienstes an möglichst vielen Schulen angestrebt wird.

Beschlossen am 30.11.2019