Investitionsstau beseitigen – Umweltschutz sicherstellen

Die Jungliberale Aktion Dresden fordert, dass Anfechtungsklagen oder
Widersprüche gegen Planfeststellungsbeschlüsse, die Projekte des
vordringlichen Bedarfs der Bundes- und Landesverkehrswegepläne oder
wichtige Investitionsvorhaben betreffen, keine aufschiebende Wirkung mehr
haben sollen. Hierzu sind gemäß §80 Abs.2 Nr. 3 VwGO die
Verkehrswegeausbaugesetze des Bundes und der Länder zu ergänzen.


Wird gegen einen Planfeststellungsbeschluss Einspruch oder Anfechtungsklage
erhoben, sind die Gegenstände des Einspruchs bzw. der Klage zu untersuchen.
Zu prüfen ist insbesondere, ob von einem geplanten Vorhaben:


– weitere bedrohte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind
– bereits erfasste Arten stärker, als in der Umweltverträglichkeitsprüfung
berücksichtigt, betroffen sind
– die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, negative
Einflüsse des Projekts auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie
geschützte Flächen und Objekte auszugleichen


Die Nichtigkeit des Planfeststellungsbeschlusses tritt nur dann ein, wenn die für
den Beschluss zugrunde gelegte Umweltverträglichkeitsprüfung durch
Fahrlässigkeit oder Vorsatz hervorgerufene, schwerwiegende Mängel aufweist
und so nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und
Technik entspricht. Andernfalls sollen durch das Gericht oder die zuständige
Behörde zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Tier-
und Pflanzenarten sowie geschützter Flächen und Objekte angeordnet werden.


Die zugrundeliegenden Rechtsverordnungen, insbes. BNatSchG, VwVfG und
VwGO sind entsprechend anzupassen. Zur Vermeidung von Konflikten sollen
zukünftig, insbesondere wenn Flächenschutzgebiete von Planungen betroffen
sind, bereits im Vorfeld der Planfeststellung Mediationsverfahren mit Anwohnern
und zur Verbandsklage berechtigten Vereinigungen verstärkt zum Einsatz
kommen.

Beschlossen am 08.12.2018