Die Jungliberale Aktion Sachsen spricht sich für eine Absenkung des
Mindestalters zumErwerb der Fahrerlaubnis und Neuregelungen bezüglich des
begleiteten Fahrens aus.
Konkret fordern wir folgende, auf die Führerscheinklasse B bezogene,
Änderungen:
i. Das Mindestalter für den Start der Ausbildung zum Erwerb der
Fahrerlaubnis soll auf 15 Jahre abgesenkt werden.
ii. Die Führerscheinprüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung
des 16. Lebensjahres abgelegt werden.
iii. Begleitetes Führen eines Kraftfahrzeugs soll ab dem vollendeten
16.Lebensjahr möglich sein, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
a) Der minderjährige Fahrzeugführer hat die Führerscheinprüfung
bestanden und ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
b) Begleitpersonen müssen mindestens das 26. Lebensjahr vollendet
haben und mindestens 10 Jahre ununterbrochen im Besitz einer
mindestens entsprechenden das 30. Fahrerlaubnis Lebensjahr
vollendet sein oder haben und mindestens 5 Jahre ununterbrochen
im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Weitere Regelungen zu Begleitpersonen bleiben bestehen und gelten wie bisher.
Auf dem Führerschein ist die Berechtigung zum begleiteten Fahren ab 16 Jahren
durch die ausstellende Behörde kenntlich zu machen.
Bestehende Regelungen zur Probezeit sowie zur „Null-Promille-Grenze“ bis zum
vollendeten 21. Lebensjahr bleiben bestehen und gelten wie bisher.
Als Jungliberale fordern wir den Freistaat Sachsen auf, dieses Konzept im
Rahmen eines Pilotprojekts und Modellversuchs zu erproben.
Beschlossen am 07.12.2016, redaktionell angepasst.